Allgemeine Geschäftsbedingungen Skad GmbH
Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung/Buchung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Skad GmbH zustande. Mit der Anmeldung/Buchung bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und als festen Bestandteil des Vertrages anerkennen.
- Vertragsinhalt
Das gebuchte Reisedatum, Destination und die Reisedauer sind Vertragsinhalt. Damit ist in erster Linie die Unterkunft garantiert. Programminhalte können insbesondere wegen Wetter oder anderen Gefahren verschoben, abgesagt oder durch ein Alternativprogramm ersetzt werden. Werden Ihnen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren Vertragsbedingungen. Diese gilt insbesondere bei Buchung über ein Reisebüro. - Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Drittanbietern, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren, bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuer o.ä. kann die Skad GmbH die Preise anpassen und an den Kunden übertragen. Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen bei Vertragsabschluss. - Zahlung
Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung per E-Mail ist innert 30 Tagen der Gesamtpreises fällig. Sollte die definitive Rechnung z. B wegen einem Anstieg der Beförderungskosten mehr als 10% über dem vertraglich festgelegten Preis liegen, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und erhalten den bereits bezahlten Betrag zurück. - Annullation / Umbuchungen / Versicherungen
Bei Annullationen / Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, maximal jedoch CHF 300.- pro Auftrag. Bei Leistungen, welche durch uns vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (Beherberger, Programmanbieter, Transportgesellschaften)
Individuelle Angebote können grundsätzlich nicht annulliert werden.
Die Annullierungsgebühren bei Rücktritt betragen:
– Bis 70 Tage vor Reiseantritt 50% der gebuchten Leistung
– 69 bis 21 Tage vor Reiseantritt 70% der gebuchten Leistung
– 0 bis 20 Tage vor Reiseantritt 100% der gebuchten Leistung
Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Falle verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung,
Eine Annullation durch Skad GmbH hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Die gebuchte Leistung kann in diesem Fall teilweise zurückerstattet werden. Bei Abbruch der Reise werden Ihnen die ersparten Aufwendungen vergütet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. - Beanstandungen
Beanstandungen müssen bereits während der Reise schriftlich festgehalten und vom Guide oder der Reisteleitung bestätigt werden. Ohne dies kann nicht auf Ihre Beanstandung eingegangen werden. Beanstandungen müssen bis spätestens 8 Tage ab dem letzten Programmtag schriftlich bei Skad GmbH eingegangen sein. - Haftung
Die Skad GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und unsere Guides haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche das Risiko bei grobfahrlässigen Handlungen decken.
Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn diese auf ein Versäumnis seitens Teilnehmer, Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Es besteht kein Schadenersatzanspruch, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch Skad GmbH oder den Leistungsträger unvorhergesehen eintritt oder nicht abgewendet werden konnte. Die Teilnehmer sind verpflichtet Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, die Haftung von Skad GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schätzt der Guide das Risiko eines einzelnen Teilnehmers aus medizinischen Gründen für den einzelnen Teilnehmer oder für die restliche Gruppe zu hoch ein, kann jeder Teilnehmer jederzeit von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen werden. Für daraus resultierende Kosten kann Skad GmbH nicht haftbar gemacht werden. - Reisedokumente
Jeder Teilnehmer ist selbst für die Besorgung der notwendigen Reisepapiere zuständig (gültiger Pass, Visa, Impfungen). Notwendige Informationen sind auf der Homepage des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) zu finden. Bitte überprüfen Sie gleich nach Buchung Ihre Reisepapiere auf Ihre Gültigkeit und Vollständigkeit. Desgleichen gilt auch für sämtliche erforderlichen Schutzimpfungen. - Programmteilnahme
Eine gute gesundheitliche Verfassung ist Voraussetzung. Jeder einzelne Teilnehmer ist verpflichtet uns über allfällige gesundheitliche Probleme zu informieren. Die Teilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss oder dergleichen ist nicht erlaubt. Der zuständige Guuide hat Befehlsgewalt und trägt die Verantwortung für das Wohlbefinden sämtlicher Teilnehmer. Bei irgendwelchen Problemen ist der Guide die erste Ansprechperson. Er ist verantwortlich für die Sicherheit. - Fotos/Videos
Die Teilnehmer eines Programms erklären sich mit Bezahlung der Rechnung damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen, welche während des Programms gemacht werden, ohne weitere Rücksprache durch die Skad GmbH zu Marketingzwecken auf der Homepage von sailingpassion.ch, in Newslettern, Broschüren so wie in sozialen Medien verwendet werden dürfen. Wann immer möglich, werden die Personen vor einer Veröffentlich nach dem Einverständnis gefragt. - Programmänderungen
Aus nicht vorhersehbaren Umständen kann es zu Änderungen im Reiseprogramm kommen. Die Skad GmbH verpflichtet sich, sich um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen in keinem Fall zu Schadenersatzforderungen (auch nicht bei Folgeschäden Bsp. Lohnausfall)
Gerichtsstand Islikon im Dezember 2023